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E-Scooter

E-Scooter-Versicherung

E-Scooter sind im Trend! Immer mehr Menschen bevorzugen die neue Fortbewegung mit den Elektrokleinstfahrzeugen. Kein Wunder, denn besonders mitten im Berufsverkehr bremsen teure Parktickets, lange Parkplatzsuche und Staus die Lust am Autofahren. Und es ist so simpel: die kompakte und faltbare Bauweise vieler E-Scooter lässt das Gerät schnell verstauen oder in öffentlichen Fahrgeschäften leicht mitnehmen.

 

Optionale Teilkaskoversicherung

Sichern Sie sich mit der Teilkasko auf Wunsch auch gegen den Diebstahl von Fahrzeugteilen ab (150 Euro Selbstbeteiligung).

Der Bundesrat hat am 17.05.2019 der Verordnung der Bundesregierung für die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen zugestimmt. Bevor E-Scooter tatsächlich fahren dürfen, muss die Bundesregierung noch einige Änderungen vornehmen und die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden.

E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 Km/h dürfen von Personen gefahren werden, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Auch wenn keine Helmpflicht besteht, empfehlen wir zur eigenen Sicherheit das Tragen eines Sicherheitshelms. 

Die Verordnung sieht vor, dass die Fahrzeuge eine Lenk- und Haltestange, Bremsen sowie eine Beleuchtungsanlage benötigen. Darüber hinaus Die E-Scooter benötigen eine amtliche Betriebserlaubnis, um auf öffentlichem Gelände gefahren werden zu dürfen. Liegt diese nicht vor, so darf der E-Scooter nur auf Privatgelände gefahren werden. Wird dennoch ein solcher E-Scooter auf der Straße genutzt, ist das ein Verstoß gegen die StVZO. 


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