Maklerbüro Ralf Weiser - Ihr Versicherungsmakler in Blieskastel

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Vereine

Rechtsschutz für Vereine ist unverzichtbar

Ungefähr 650.000 Vereine gibt es in Deutschland, etwa 40 Prozent der Deutschen sind in Vereinen organisiert. Bei dieser Kundenzielgruppe liegt großes Potenzial für Vermittler, so auch das Versicherungsmagazin (08/2018), insbesondere bei "kleineren Einzelvereinen (...), die keinen Verbänden angeschlossen sind.". Unverzichtbar für Vereine ist eine Haftpflicht-Versicherung. Eine Rechtsschutz-Versicherung sollte ebenfalls nicht fehlen. Vereine und deren Mitglieder sind im Rahmen ihrer Tätigkeiten häufig Risiken ausgesetzt, die auf den ersten Blick gar nicht ersichtlich sind. Was alles passieren kann? Der Vereins-Rechtsschutz der DMB Rechtsschutz schützt eingetragene Vereine vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits. Besonders attraktiv ist die Prämiengestaltung für kleine Vereine.


Vermögensschaden-Haftpflicht für Vereinsvorstände

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Spezial Sportunfallversicherung

Welches Risiko wird vesichert?
Unsere Spezial Sportunfallversicherung - Differenztagegeld deckt die entstehende Lücke, die zwischen dem von der Krankenversicherung gezahlten Krankengeld und dem vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bezogenen durchschnittlichen Regelentgeltes der letzten 12 Monate vor dem Unfall entsteht.
Die im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen genießen weltweit Versicherungsschutz bei Unfällen die im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein genannten Sportart im Rahmen der Tätigkeit im Verein, d.h. bei Training und bei Spielen im Verein entstehen.
Von einem Unfall spricht man, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis Gesundheitsschäden erleidet.
Der Unfallversicherungsschutz umfasst gemäß Inhalt des Versicherungsvertrags nur bestimmte Leistungsarten und zwar:
- Tagegeldversicherung als Differenzdeckung nach Vorleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung
Grundlage sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Spezial Sportunfallversicherung - Differenztagegeld (AVB STG 2015).
Muss die versicherte Person Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sein?
Ja.

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