Maklerbüro Ralf Weiser - Ihr Versicherungsmakler in Blieskastel

Maklerbüro Ralf Weiser 

Ihr Versicherungsmakler im Saarland

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Immobilien

Sie sind auf der Suche nach einer Immobilie oder möchten eine Immobilie verkaufen?


Erfolgreich mit professioneller Unterstützung eine Immobilie verkaufen oder kaufen! Egal ob es sich um ein Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, eine Wohnung, Kapitalanlage oder ein Grundstück handelt: Immobilienvermittlung ist eine hochqualifizierte und beratungsintensive Dienstleistung. Für Sie als Verkäufer und/oder Käufer einer Immobilie geht es um weitreichende Entscheidungen, die nicht selten die Lebensumstände für viele Jahre mitbestimmen.

Wir sind Ihr Immobilienmakler vor Ort! Lernen Sie uns und unsere Leistungen unverbindlich kennen, denn Immobilienkauf ist Vertrauenssache – Immobilienverkauf aber auch!

Bei Ihnen steht ein Immobilienverkauf an? Sie möchten gerne den Marktpreis Ihrer Immobilie erfahren? Nutzen Sie die Möglichkeit einer unverbindlichen Beratung mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner vor Ort. Selbstverständlich können Sie sich bereits vorab unter „Immobilie verkaufen“ rund um das Thema Immobilienvermarktung und über Ihre Vorteile bei einer Zusammenarbeit mit uns informieren.

Neues Gesetz zur Maklerprovision ist in Kraft

Seit 23.12.2020 gelten bei vielen Immobilienverkäufen neue Regeln für die Maklerprovision. Das ergibt sich aus dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Durch das neue Gesetz werden die Vorschriften im BGB zur Maklerprovision neu gefasst.

Neuregelung zur Maklerprovision gilt nur für Verbraucher

Neben der Beschränkung auf den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen enthält die Neuregelung auch eine Einschränkung in persönlicher Hinsicht: Nur wenn der Käufer der Immobilie als Verbraucher handelt, gelten die neuen Regeln. Handelt der Erwerber hingegen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, kann die Verteilung der Maklerkosten auch weiterhin anderweitig vereinbart werden.

Ob der Makler Unternehmer ist oder nicht, ist hingegen unerheblich. Auch „Gelegenheitsmakler“, die nur in geringem Umfang tätig sind, unterliegen den neuen Vorschriften.

Maklerauftrag bedarf der Textform

Das Gesetz führt auch eine neue Formvorschrift für Maklerverträge ein: Ein Maklervertrag, der den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Inhalt hat, bedarf künftig der Textform (beispielsweise E-Mail). Eine mündliche Abrede oder ein Handschlag reichen nicht mehr aus, um einen wirksamen Maklervertrag zu begründen.

Aufteilung der Maklerprovision bei Vermittlung von Mietwohnungen

Für die Vermittlung von Mietwohnungen gilt seit Juni 2015 das Bestellerprinzip. Demnach trägt ausschließlich derjenige das Maklerhonorar, der den Makler beauftragt hat. Der erste Entwurf des nun beschlossenen Gesetzes sah auch für die Maklerprovision beim Immobilienkauf das Bestellerprinzip vor. Dieses wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens aufgegeben zugunsten der nun eingeführten Regelung, dass maximal 50 Prozent der Kosten übertragen werden können.

 


 

 

 


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